Stif­tung zum Erhalt Ihres Vermögens

Es gibt Man­dan­ten, die ihr Ver­mö­gen für die Ewig­keit erhal­ten und nicht auf ande­rem Wege ver­er­ben möch­ten. 2017 habe ich an der Euro­pean Busi­ness School in Östrich-Winkel die Fort­bil­dung zum Stif­tungs­be­ra­ter absol­viert. Die Fra­ge, ob eine Stif­tung eine sinn­vol­le Mög­lich­keit zum Erhalt des Ver­mö­gens sein kann, muss indi­vi­du­ell betrach­tet werden.

STIF­TUNGS­VER­MÖ­GEN

Je nach­dem, wel­chen Stif­tungs­zweck Sie ver­fol­gen, ist das Ver­mö­gen zur Grün­dung der Stif­tung wesent­lich. Nicht alle Ideen zur Stif­tungs­grün­dung sind sinn­voll, oft­mals schei­tert es auch an dem gro­ßen, aber für den Stif­tungs­zweck nicht aus­rei­chen­dem Ver­mö­gen. Ca. 74 % der Stif­tun­gen in Deutsch­land ver­fü­gen über ein Ver­mö­gen von weni­ger als 100.000 €, nur ca. 8,5 % haben mehr als 1 Mio. € (Quel­le: Bun­des­ver­band Deut­scher Stiftungen).

STIF­TUNGS­ART

Nach der gene­rel­len Ent­schei­dung für die Stif­tung, stellt sich die Fra­ge nach der Rechts­form. Sie kön­nen eine rechts­fä­hi­ge Stif­tung oder auch eine treu­hän­de­ri­sche Stif­tung grün­den, was in der Regel von Ihren mittel- und lang­fris­ti­gen Stif­tungs­zie­len abhängt. Eine treu­hän­de­ri­sche Stif­tung hat einen mini­ma­len Ver­wal­tungs­auf­wand, kann spä­ter aber auch in eine rechts­fä­hi­ge Stif­tung umge­wan­delt werden. 

Mitt­ler­wei­le ist auch die Grün­dung einer Ver­brauchs­stif­tung mög­lich, hier wird der Kapi­tal­ver­brauch über einen fest­ge­leg­ten Zeit­raum ermöglicht.

STIF­TUNG ODER ZUSTIFTUNG

Es muss nicht immer die eige­ne Stif­tung sein. Manch­mal gibt es das, was Sie vor­ha­ben, bereits. Soll­ten Sie nach unse­ren Gesprä­chen der Mei­nung sein, Ihr Ver­mö­gen ganz oder teil­wei­se in eine vor­han­de­ne Stif­tung ein­zu­brin­gen und auf eine eige­ne Stif­tung ver­zich­ten zu kön­nen, ist das eben­falls eine gute Lösung.

Was Sie von mir erwar­ten können

  • Gesprä­che zur Ermitt­lung Ihres kon­kre­ten Wun­sches: was steckt hin­ter Ihrem Motiv, eine Stif­tung zu gründen?
  • Beglei­tung des Ent­schei­dungs­pro­zes­ses: macht eine eige­ne Stif­tung Sinn?
  • Koor­di­nie­rung der Fest­le­gung der Stif­tungs­art und Stif­tungs­grün­dung mit fun­dier­ten Steu­er­be­ra­tern und Rechtsanwälten
  • Beglei­tung der Stiftungsgründung
  • Erstel­lung einer Stiftungssatzung
  • Erstel­lung einer Anlagerichtlinie
  • Spä­ter: Ange­bo­te zur Ver­wal­tung für Ihre Stif­tung recherchieren
  • Beglei­tung und Bera­tung der Stif­tung in den Folgejahren

RÜCK­RUF­BIT­TE HINTERLASSEN

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Haben Ihnen die Infor­ma­tio­nen auf die­ser Sei­te gefal­len? Sind Sie viel­leicht bereits zufrie­de­ner Man­dant bei mir?

Dann tei­len Sie die­se Sei­te doch ger­ne mit Ihren Bekann­ten, Freun­den und Kollegen!